Marktsatzung Töpfer - Bürgeler Töpfermarkt e.V.

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Marktsatzung Töpfer
Marktsatzung für Anbieter/innen im Bereich Keramik
 
Beschlossen vom Verein „Bürgeler TöpferMarkt“ im März 2022
 
1. Termin
Der Bürgeler TöpferMarkt findet jährlich am vorletzten vollen Wochenende im Monat Juni statt.

2. Bewerbung
Bewerbungen für einen Standplatz auf dem Bürgeler TöpferMarkt können formlos bis 31. Januar für das jeweilige Marktjahr an den Verein gerichtet werden.

Kontaktadresse:         Bürgeler Töpfermarkt e.V.
                                   Markt 4-5
                                   07616 Bürgel  
                                   post@buergeler-toepfermarkt.de

Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

         - Größe und Bauart des Standes (Breite x Tiefe der benötigten Stellfläche) mit Abbildung
         - Erläuterung des zum Markt vorgesehenen Angebotsprofils, bei Erstbewerbung oder Nichtteilnahme während der
           letzten drei Jahre mit Abbildungen
         - Darstellung des beruflichen Werdegangs / Nachweis handwerklicher Qualifikation
         - Kontaktdaten (Adresse, Telefonnr., Mailadresse, ggf. Internetseite)
         - Bewerbungsmappen (Abbildungen, Qualifikationsnachweise etc.) werden archiviert und nicht zurückgeschickt
           
Bewerbungen können per Mail, Post oder Fax an die Veranstalter gerichtet werden.

3. Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt sind nur hauptberufliche und handwerklich arbeitende Hersteller/innen von Töpferware, Keramik und
  Produkten verwandter Technologien und Materialien.
- Es darf nur von dem/r Anbieter/in selbst hergestellte Ware angeboten werden.
- Charakteristische Bürgeler Töpferware im traditionellen Blau-Weiß-Dekor (blau engobierte Ware mit weißer Engobemalerei)
  darf nur von Mitgliedern des Schutzverbandes Bürgeler Töpferwaren e.V. oder von Herstellern/innen angeboten werden, die
  ihren Sitz innerhalb der Flurgrenzen der Stadt Bürgel und der zugehörigen Ortssteile haben.
- Über die Marktzulassung entscheidet ausschließlich eine vom veranstaltenden Verein eingesetzte Jury.
  Eine Begründung der Jury-Entscheidung erfolgt nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Ein Anspruch auf bestimmte Stellplätze besteht nicht. Die Veranstalter weisen für den jeweiligen Markt verbindliche
  Stellplätze und Ausrichtungen der Stände an.
- Mit der Zusage einer Marktteilnahme wird die Standgebühr fällig, die bis spätestens zum 30. April des Veranstaltungs-
  jahres auf das Konto des Bürgeler TöpferMarkt e.V.:

                   Sparkasse Jena-Saale- Holzland
                   IBAN: DE66 8305 3030 0018 0382 20
                   BIC:   HELADEF1JEN

  zu zahlen ist.
  Bei Zahlungsverzug erlischt die Zusage zur Marktteilnahme.
- Für den Fall einer Absage nach Vertragsabschluss werden für unseren Aufwand und möglichen Einnahmeausfall folgende
  Stornogebühren angesetzt:
  bei Abmeldung bis 15. Mai 10 %; bis 05. Juni   50 % und ab dem 06. Juni  100 % der Standgebühren + MwSt.
- Die Teilnahme am Bürgeler TöpferMarkt ist für die gesamte Marktzeit sicherzustellen. Eine Verkürzung der Präsenzzeiten ist
  nicht zulässig.
  Präsenzzeiten: Sa. 10.00-18.00 Uhr/  So. 10.00-17.00 Uhr
- Eine Stunde vor Marktbeginn müssen alle Fahrzeuge das Marktgelände verlassen haben.

4. Werbung und Marktprofil
- Der veranstaltende Verein sichert im Rahmen seines jährlichen Budgets eine angemessene überregionale Bewerbung des
  Marktes zu. Hierzu werden alle zweckmäßig erscheinenden Kommunikationswege genutzt.
- Zum Markt wird eine gedruckte Informationsbroschüre mit einem Adressverzeichnis aller von der Jury zugelassenen
  Marktteilnehmer/innen und einem Lageplan der Standverteilung herausgegeben.

Das Verzeichnis enthält neben Firmenbezeichnung und Namen auch Anschrift, Telefonnummer, Mail-Adresse sowie die Adresse der jeweiligen Website. Diese Informationen werden ggf. ebenso auf der Internetseite des Bürgeler TöpferMarktes e.V. zur Verfügung gestellt.
 Die Zustimmung zur Veröffentlichung der o.a. Informationen durch am Markt teilnehmende Töpfer/ -innen gilt mit der Anmeldung zum Bürgeler TöpferMarkt  – jederzeit widerruflich - als erteilt. Im Falle eines Widerrufes der Veröffentlichung der Informationen durch den/ die Töpfer/ -in ist zu beachten, dass nur Informationen auf der Website des Bürgeler Töpfermarktes e.V. entfernt werden können. Bei Broschüren und anderen Printmedien ist die Entfernung vor Druck erst für das Folgejahr möglich. Der Widerruf muss schriftlich an die o.a. Kontaktadresse des Keramikmuseums Bürgel erfolgen.

Alle Marktteilnehmer/innen haben die Möglichkeit, Broschüren in beliebiger Zahl anzufordern, um diese selbst bei Märkten,
über die eigene Werkstatt und andere Wege in Umlauf zu bringen.
Die Veranstalter unternehmen geeignete Schritte, ein touristisch attraktives Marktereignis mit einem spezifischen Profil zu
gewährleisten. Hierzu gehören:

          - die Auswahl von Anbietern/innen mit Produkten hoher handwerklicher Qualität,
          - die Durchführung des Wettbewerbs um den Walter-Gebauer-Keramikpreis Bürgel mit der zugehörigen
             Wettbewerbsausstellung während des Marktes,
          - die Schaffung eines attraktiven Imbiss- und Versorgungsangebotes,
          - die Durchführung eines eigenen Sammlermarktes für alte Keramik während des TöpferMarktes und
          - die Bereitstellung kultureller bzw. musikalischer Angebote während und in Ergänzung zum Markt.

- Hierfür vom Veranstalter angefertigte Fotos von Keramiken bzw. Keramikständen dürfen für Werbungszwecke und   Publikationen verwendet werden.



5. Bewachung und Sicherung der Marktstände
- Während des Aufbaus und der Marktzeiten obliegt die Aufsicht über den jeweils eigenen Stand den Anbietern/innen.
- Während der Abendveranstaltungen und nachts sichert der veranstaltende Verein eine Bewachung im marktüblichen
  Rahmen durch einen Sicherheitsdienst zu. Hierdurch wird eine Bestreifung des gesamten Marktgeländes gewährleistet.
  Die Veranstalter können jedoch keine Haftung für durch Dritte herbeigeführte Schäden übernehmen.
- Die Anbieter/innen sind selbst für eine geeignete Verschließung, Verpackung bzw. Beräumung des eigenen Standes und
  damit die Sicherung der angebotenen Ware gegen einfache Wegnahme verantwortlich.

6. Gerichtsstand
- Etwaige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind bis 14 Tage nach Marktende schriftlich geltend zu machen.

  Gerichtsstand ist Gera.

  Bürgeler TöpferMarkt e.V.
  Markt 4-5
  07616 Bürgel

 Bürgel, den 14.05.2023
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