Marktsatzung
| Veranstalter: | Bürgeler Töpfermarkt GmbH Bahnhofstraße 30, 07616 Bürgel |
| Termin: | jährlich, im Juni |
1. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt schriftlich bis 31. Januar des Jahres. Mit einzureichen sind:
- ca. 5 aussagefähige Fotos (Ware und nach Möglichkeit Stand)
- Qualifikationsnachweis
- 1 adressierter und frankierter Rückumschlag mindestens A5, bei größeren Fotos oder Mappen das entsprechende Format.
2. Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt am Bürgeler Töpfermarkt sind nur hauptberufliche Hersteller von Töpferware und Keramik. Zum Verkauf angeboten werden darf nur vom Aussteller selbst hergestellte Keramik.
- Bürgeler Töpferware und Bürgeler Keramik, bekannt als blau engobierte Ware mit weißer bürgeltypischer Engobemalerei, darf nur von Ausstellern angeboten werden, die innerhalb der Flurgrenzen der Stadt Bürgel und der zugehörigen Ortsteile mit ihrer Werkstatt ansässig sind und der Satzung des Schutzverbandes Bürgeler Töpferware e. V. genügen.
- Über die Marktzulassung entscheidet ausschließlich eine von der Bürgeler Töpfermarkt GmbH eingesetzte Jury. Eine Begründung der Juryentscheidung erfolgt nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Mit der Zusage zur Marktteilnahme wird die Standgebühr bis zum 31.05. des Jahres fällig.
- Die Teilnahme am Bürgeler Töpfermarkt ist nur für die Dauer der gesamten Marktzeit möglich.
- Eine Stunde vor Marktbeginn müssen alle Fahrzeuge das Marktgelände verlassen haben.
- Ein Anspruch auf bestimmte Standplätze besteht nicht.
- Bei nicht eingehaltenen Terminen erlischt die Zusage zur Marktteilnahme.
3. Standgebühren
Standgebühren für die gesamte Marktzeit:
a) Grundgebühr für Stände mit 3 m Länge + max. 2 m Tiefe 148,— €
b) längere Stände 2 m Tiefe Mehrgebühr pro laufendem Meter 38,— €
c) Grundgebühr für Stände mit 3 m Länge + max. 3 m Tiefe 185,— €
d) längere Stände, 3 m Tiefe Mehrgebühr pro laufenden Meter 52,— €zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
4. Bewachung
Während der Aufbau- und Marktzeiten werden die Stände von den Betreibern bewacht. Während der Abendveranstaltungen und in der Nacht erfolgt die Bewachung des Marktgeländes im üblichen Rahmen und garantiert keine ständige Standbewachung.
5. Versicherung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden durch Dritte.
6. Gerichtsstand
Etwaige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind bis 14 Tage nach Marktende schriftlich geltend zu machen. Gerichtsstand ist Gera.
(aktualisiert am 04.01.2011)