Marktsatzung Töpfer - Bürgeler Töpfermarkt e.V.

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Marktsatzung Töpfer
Marktsatzung Bürgeler Töpfermarkt 2024


Der Bürgeler Töpfermarkt findet am 15. und 16. Juni 2024 in der Töpferstadt Bürgel statt.

Der Veranstalter ist Bürgeler Töpfermarkt e.V.


Bewerbung

Bewerbungen zur Teilnahme sind spätestens bis zum 31. Januar 2024 mittels vollständig ausgefülltem Anmeldeformular inklusive aktueller Fotos einzureichen.

Die Bestätigung zur Teilnahme erfolgt bis 28.02.2024. Die Standmiete ist 2 Wochen nach Zusendung der Rechnung, spätestens jedoch Ende April fällig. Bei einer Absage durch den Teilnehmer nach dem 30.04.2024 wird die gesamte Standmiete als Stornogebühr einbehalten.


Teilnehmer:innen

Der Bürgeler Töpfermarkt hat den Charakter eines hochwertigen Keramikmarktes. Teilnahmeberechtigt sind nur professionelle Töpfer:innen. Es dürfen nur selbst gefertigte Artikel angeboten werden.

Das traditionelle Bürgeler Blau-Weiß-Dekor darf nur von Mitgliedern des Schutzverbandes Bürgeler Töpferwaren e.V. präsentiert werden.

In einem geringen Umfang nehmen auch Kunsthandwerker anderer Gewerke, z.B. Holzartikel, Körbe, Honig, Käse, Seife, Bücher, teil.

Die gastronomische Versorgung wird hauptsächlich von regionalen Ständen und Spezialitätenständen übernommen.


Aufbau

Die Standplätze werden vom Veranstalter, soweit nicht vorab übermittelt, bei Ankunft zugewiesen. Bei der Anmeldung geäußerte Platzwünsche werden, soweit möglich, berücksichtigt, können jedoch nicht zur Bedingung gemacht werden.

Die Aufbauzeiten sind Freitag von 16.00 bis 22.00 und Samstag 6.30 bis 10.00 Uhr. Fahrzeuge müssen sofort nach dem Entladen im Interesse aller Marktteilnehmer:innen vom Marktgelände entfernt werden. Es stehen Parkplätze außerhalb des Marktgeländes zur Verfügung.


Standkennzeichnung

Die Teilnehmer:innen kennzeichnen ihren Stand mit ihren Namen und Anschrift.


Abbau

Der Abbau der Stände erfolgt nach Marktende. Fahrzeuge dürfen nur zum Einladen auf das Marktgelände gefahren werden.


Bewachung

Während der Nachtzeiten wird ein Sicherheitsdienst mit der Bewachung des Marktes beauftragt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für durch Dritte herbeigeführte Schäden. Es wird empfohlen, die Waren abzuräumen und sicher einzupacken.


Schadenshaftung

Der Teilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Etwaige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Marktende schriftlich geltend zu machen. Die Höhe eines möglichen Schadensersatzes ist auf die Summe der Standgebühr begrenzt.


Standgebühren

Die Höhe der Standgebühren, die Kosten für Strom und Wasser können ab Januar 2024 beim Veranstalter angefragt werden.


Werbung

Der Veranstalter organisiert eine umfangreiche überregionale Werbung in verschiedenen Medien. Es wird ein Verzeichnis aller Teilnehmer:innen veröffentlicht. Der Veranstalter stellt Flyer und anderes Werbematerial zur Verfügung. Es wird um Auslage auf anderen Märkten und Information eigener Kunden gebeten. Fotos und Informationen von Teilnehmer:innen werden für Veröffentlichungen auf der Homepage und anderen Medien genutzt.


Auslobung des Walter-Gebauer-Keramik-Preis
Die Teilnahme am Keramik-Preis kann durch die Marktanmeldung bekundet werden. Weitere Informationen zur Anmeldung, sowie die Verleihung des Preises erfolgt durch das Keramik-Museum-Bürgel.



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